Die Mitarbeiter der Lotex Deutschland ärgern sich über die unverfrorene Abmahnung des Rechtsanwaltes Jens Günzerodt aus Gera. Ihr Ärger entzündet sich vor allem an der Tatsache, dass am 11.06.2010 die neue geltende Muster-Widerrufsbelehrung in Kraft getreten ist und bereits 7 Tage später ein Abmahnschreiben eines ebay-Shop Betreibers mit Namen „bautechnikshop“ das Hauptlager der Lotex Gesellschaften in Jamno erreichte.

„Die Geschäftsführung hingegen werde sich aber gegen die ausgesprochene Abmahnung völlig hinwegsetzen“, heißt es. „Die unermessliche Gier deutscher Rechtsanwälte, sich mit Ihren schön verfassten Schreiben an wettbewerbsrechtliche Abmahnungen in der Wirtschaft heran zu tasten, scheinen jetzt auch die kleinen Einzelkanzleien begriffen zu haben“, klagt Pietruska im Haus der Lotex Gesellschaften.
Thomas Alexander, Geschäftsführer der deutschen Lotex und Betreiber der ebay-Shops lotexgmbh; lotex24; lotex24_biz, mehrerer Amazon-Shops und mehrerer Onlinepräsenzen gibt nach einer Recherche im Internet über den Abmahner und dessen Rechtsanwalt wieder: „Unkontrollierbarer Bürokrat, mehr fällt mir dazu nicht ein. Herr Rechtsanwalt Jens Günzerodt spielt sich sowohl in seinem Abmahnschreiben als auch in dem heute eingegangenen Antwortschreiben als "Herr der Legislative" auf. „Sein angeblicher Mandant, *die Firma BauTechnikShop, Uwe Egelkraut & Steffen Studenik GbR www.bautechnikshop.de sind erst seit 25.09.2009 bei ebay unter dem Mitgliedsnamen „bautechnikshop“ angemeldet und erwirtschafteten nach Wortfilter-Auswertung vom 21.06.2010 - lediglich 39.483,12 € in 332 Tagen. Der Onlineshop www.bautechnikshop.de ist laut Waybachmachine seit 10 Monaten angemeldet und mit einen Seitenwert von 0,7 von 100 Punkten im Internet fast gar nicht zu finden.“

„Herr Rechtsanwalt Jens Günzerodt, der selbst keine Webseite betreibt, spricht in seiner Abmahnung von einem „nicht hinnehmen seines“ Mandanten, dass wir angeblich seit dem 11.06.2010 die neue, geltende Muster-Widerrufsbelehrung nicht verwenden würden. Ein PC macht, was man ihm sagt, nicht, was ein Rechtsanwalt denkt. Drücken Sie doch einfach mal die F5-Taste (das ist die Taste links über der 5 oben) auf Ihrem PC und löschen Sie vorher Ihren Caches“, schimpft Alexander über die Abmahnung weiter. „Ohne den jetzigen Fall zu bewerten, halte ich an meiner Meinung fest: Seit nun auch die dümmsten Anwälte mitbekommen haben, dass man mit Abmahnungen im Internet reich werden kann, wird selbst bei Unvermögen kein Auge mehr zugedrückt. Aber warum rege ich mich eigentlich auf. In unserer Pressemitteilung Ein Prozent Hilfe ist mehr als hundert Prozent Mitleid haben wir ausführlich beschrieben, welchen Schaden sich die Betreiber von Webshops selbst antun, die ohne Hirn und Verstand einfach vorgefertigte Abmahnungen verfassen lassen. Ja, selbst die Rechtsanwälte leiden an Ihrer Reputation, wenn Sie unter dem Suchbegriff „Abmahnung im Internet“ gefunden werden. Aber machen Sie das mal einem Rechtsanwalt klar, der nicht mal eine eigene Webseite besitzt. Wie soll ein Anwalt das technische Verständnis zwischen Suchmaschine und Keywords verstehen“, schließt Alexander seine Aussage.

Zum eigentlichen Fall möchte sich die Geschäftsleitung derzeitig nicht äußern. Die mit Hieroglyphen versehende Telefaxkopie einer Vollmacht wurde angeblich von den Betreibern der Webseite www.bautechnikshop.de am 14.06.2010 gezeichnet, also 3 Tage nach Inkrafttreten der neuen geltenden Muster-Widerrufsbelehrung. (* angeblicher Mandant - der aktuelle Verfahrensstand lässt eine andere Äußerung nicht zu)
Wir werden selbstverständlich über den weiteren Verfahrensverlauf, als auch über die Inhalte der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung informieren. Alle Pressemitteilungen zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen finden Sie auf unserer Gegner Liste.

Presseabteilung Thomas Reichelt: www.lotex24.eu
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