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Abmahnung wegen AGB Gerichtsstandklausel

Leichtfertige Abmahnungen: Sollten rechtliche Gründe gegen eine weitere Nutzung unserer Domains (insbesondere des Linkverweises zum Gerichtstand in den AGBs des Webshops www.lotex24.eu www.lotex24.de) oder Subdomains sprechen, empfehlen wir von einer Abmahnung Abstand zu nehmen und eine direkte Kontaktaufnahme an uns zu senden. Bei ungerechtfertigten, leichtfertigen und betrügerischen Abmahnungen wird von unseren Vertragsanwälten unverzüglich die negative Feststellungsklage bzw. Klage wegen betrügerischer Vortäuschung falscher Tatsachen erhoben.
Insbesondere die rechtlich umstrittene Gerichtsstandsvereinbarung als unwirksam in einer Abmahnung zu erklären, verdächtigt Sie des Versuches der betrügerischen Abmahnung. Im geschäftlichen Rechtsverkehr verwenden Vertragsparteien in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) häufig Klauseln, wonach der Erfüllungs- und Zahlungsort des zuständigen Gerichtsstandes für eventuelle Rechtsstreitigkeiten genannt wird. Das Landgericht Karlsruhe erklärte in einer derartigen, in den AGBs eines Autozubehörherstellers verwendete Klausel wegen Verstoßes gegen § 9 AGB-Gesetz für unwirksam. Die Entscheidung berücksichtigte dabei nicht, dass der Vertragspartner Vollkaufmann war. Diese gerichtliche Entscheidung ist heftig umstritten und steht de facto im Widerspruch zum Urteil 4 U 217/94 des OLG Düsseldorf vom 01.06.1995. (Zuschießklausel).

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Unser Webshop www.lotex24.eu www.lotex24.de unterscheidet nicht zwischen Endverbraucher und Vollkaufmann. Sie haben sowohl als auch die Möglichkeit, die Einkaufsmöglichkeit bei www.lotex24.eu www.lotex24.de zu nutzen. Im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr sind Gerichtsstandsvereinbarungen in den AGBs grundsätzlich unwirksam. LG Karlsruhe 12 O 492/95, 31.10.1995, NJW 1996, 1417 ff. Eine Abmahnung an uns zu verfassen, die im Widerspruch zu den beiden zitierten Gerichtsentscheidungen steht, wird als ungerechtfertigte, leichtfertige und betrügerische Abmahnung durch die Geschäftsleitung gewertet und zieht sowohl strafrechtliche, zivilrechtliche und bei anwaltlicher Tätigkeit, Beschwerden an die Rechtsanwaltskammer im automatisierten Verfahren nach sich. Für diesen Fall weisen wir Verfassern solcher Abmahnung auf nachfolgendes hin - Fiat iustitia ... pereat mundus. -

Presseabteilung
Thomas Reichelt: www.lotex24.eu www.lotex24.eu

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