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AKTUELLES
06.09.2010
Die Werkzeugabteilung innerhalb des Unternehmens hat eine Abnahmeverpflichtung für den Umschlag von Gebrauchswerkzeugen geschlossen. Die preiswerten Gebrauchswerkzeuge sollen so auch in größerer Abnahmemenge zu B2B Kunden gelangen.
27.07.2010
Lipinki Łużyckie, 27.07.2010 - Mit einem beachtlichen Jahresumsatz, nur aus dem eigenem Webshop sowie einer guten Präsenz in den Medien, hat die deutsche Lotex Logistic Warenhandel & Dienstleistung GmbH den selbst betriebenen Onlineshop an seinen Hauptlieferanten die lotex24 Sp.zo.o. verkauft.
21.07.2010
Lipinki Łużyckie, 21.07.2010 - Waren für den Versand sicher zu verpacken, setzt ein strapazierfähiges, reißfestes Packband voraus. Unser braunes Klebeband, mit seinen zusätzlichen 23 mehr Metern aller handelsüblichen deutschen Packbändern, hat sich innerhalb der Versandlogistik in den Versandshops sehr gut bewährt.
22.06.2010
Lipinki Łużyckie, 22.06.2010 - Unkontrollierbarer Bürokrat, mehr fällt mir dazu nicht ein. Herr Rechtsanwalt Jens Günzerodt spielt sich sowohl in seinem Abmahnschreiben als auch in dem heute eingegangenen Antwortschreiben als -Herr der Legislative- auf. Ohne den jetzigen Fall zu bewerten, halte ich an meiner Meinung fest: Seit nun auch die dümmsten Anwälte mitbekommen haben, dass man mit Abmahnungen im Internet reich werden kann, wird selbst bei Unvermögen kein Auge mehr zugedrückt.
28.05.2010
Lipinki Łużyckie, 28.05.2010 - IN-Boxen heben sich von allen anderen Stapelboxen durch ihre Multifunktionalität ab. Ein flexibel nutzbares System ist in manchen Branchen wichtiger, als der Lageranteil an sich.
Aktuelles
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Leichtfertige Abmahnungen: Sollten rechtliche Gründe gegen eine weitere Nutzung unserer Domains (insbesondere des Linkverweises zum Gerichtstand in den AGBs des Webshops
Insbesondere die rechtlich umstrittene Gerichtsstandsvereinbarung als unwirksam in einer Abmahnung zu erklären, verdächtigt Sie des Versuches der betrügerischen Abmahnung. Im geschäftlichen Rechtsverkehr verwenden Vertragsparteien in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) häufig Klauseln, wonach der Erfüllungs- und Zahlungsort des zuständigen Gerichtsstandes für eventuelle Rechtsstreitigkeiten genannt wird. Das Landgericht Karlsruhe erklärte in einer derartigen, in den AGBs eines Autozubehörherstellers verwendete Klausel wegen Verstoßes gegen § 9 AGB-Gesetz für unwirksam. Die Entscheidung berücksichtigte dabei nicht, dass der Vertragspartner Vollkaufmann war. Diese gerichtliche Entscheidung ist heftig umstritten und steht de facto im Widerspruch zum Urteil 4 U 217/94 des OLG Düsseldorf vom 01.06.1995. (Zuschießklausel).
Unser Webshop Presseabteilung Thomas Reichelt: Lotex24 / Deutschland Endverbraucher Telefon: 03562 / 69 34 30 Telefax: 03562 / 69 25 69 business to business Kunde: lotex24 / Polen Telefon: +48 (0) 68 / 3 75 67 26 Telefax: +48 (0) 68 3 62 56 12
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